Hygienekonzept

Hygienekonzept im Hainfelder Hof

Konzept zur Ermöglichung von Besuchen in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß §2a Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus – für die gesamte WH Care Stelle GmbH, Lebens- und Gesundheitszentrum Hainfelder Hof, Hainfelder Hof 5, 21435 Stelle, dies schließt auch das Grundstück mit ein.

Allgemeine Grundsätze:

  • Besuche sind nur möglich, wenn es keine Bewohnerinnen oder Bewohner mit bestätigten Covid-19-Infektionen gibt. Ausnahmen sind mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen.
  • Die Einrichtungsleitung entscheidet im individuellen Fall, ob Besuche in der Einrichtung möglich sind. Durch diese Empfehlung ergibt sich keine Verpflichtung zur Umsetzung von Besuchskonzepten. Die Entscheidung kann bei Veränderung der Situation jederzeit angepasst werden. Besucher werden in die Besuchsgruppen A-E eingeteilt und haben die Voraussetzungen zu erfüllen. Sollten Sie nicht wissen, in welchen Bereich Sie fallen, erfragen Sie dies bitte bei den Mitarbeitern.
  • Es ist jederzeit den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WH Care Stelle GmbH Folge zu leisten, ansonsten kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden, bis hin zu Betretungsverboten oder sogar Anzeigen.
  • Die Schutzausrüstung der Besucherinnen und Besucher haben selbige selbst zu stellen, aufgrund der allgemeinen Knappheit. Die WH Care Stelle GmbH erklärt ausdrücklich, dass es sich um funktionsfähiges Schutzmaterial handeln muss. Ist dieses nicht vorhanden, so kann die Einrichtung anordnen, dass ein von ihrem angebotenen Material, kostenpflichtig genutzt werden muss. Sollte dies nicht akzeptiert werden, wird der Zutritt verwehrt. Die WH Care Stelle GmbH GmbH ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Schutzausrüstung zu stellen. Die Besucherin oder der Besucher trägt während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung Klasse FFP2 oder KN 95.
  • Es ist bei jedem Betreten und Verlassen der Einrichtung eine Händedesinfektion mit mindestens bedingt viruzid wirkendem Händedesinfektionsmittel durchzuführen. Dasselbe finden Sie in den Spendern am Ein- und Ausgang. Bei Bedarf sprechen Sie die Mitarbeiter an.
  • Es wird verpflichtend darauf hingewiesen, dass nur direkte Wege in der Einrichtung genutzt werden dürfen.
  • Das Verzehren von Lebensmitteln oder Getränken, ist während des Besuches nicht gestattet.
  • – Es wird empfohlen, körperlichen Kontakt, wie Händeschütteln oder Umarmungen und Küsse nicht auszutauschen. Es ist immer auf den Mindestabstand von >1,5 – 2,0m zu achten.
  • Für die WH care Stelle GmbH gilt die 3 G-Regel: geimpft, getestet oder genesen. Ein vorgelegtes negatives Testergebnis darf, bei einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden und bei einem Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein
    – in der WH Care Stelle GmbH wird ein tagesaktuelles Testergebnis gewünscht.

  • Die Testpflicht besteht an mindestens drei Tagen/Woche für alle Beschäftigte in der Einrichtung, die eine vor mindestens 15 Tagen abgeschlossene Impfung gegen SARS-CoV-2 nachweisen können.

  • Eine tägliche Testpflicht besteht für alle ungeimpften Beschäftigten.

  • Alle Bewohner erhalten ein 3 mal wöchentliches Testangebot (montags, mittwochs, freitags)
  • Ein Testangebot wird an fünf Tagen in d. Woche zur Verfügung gestellt. Die Testzeiten sind hier von Montag bis Freitag von:
    10:00 Uhr-11:00 Uhr sowie 14:00 Uhr- 15:00 Uhr

  • Für alle Beschäftigte und Besucher gilt weiterhin das Tagen einer FFP2-Maske.

  • Heimaufnahme aus dem häuslichen Umfeld oder stationären Umfeld ist nur nach 1 negativen PCR Corona-Testergebniss möglich. Die Kosten für den Abstrich werden weder von der Einrichtung noch vom Gesundheitsamt getragen. Nach dem Einzug wird der Bewohner 14 Tage auf Symptome beobachtet, wobei er nach Möglichkeit für 5 Tage auf seinem Zimmer verbleibt (abhängig vom Krankheitsbild). Ein PoC-Schnelltest wird ebenfalls für 5 Tage nach Einzug und dem Einverständnis der Bewohnerin/ Bewohner oder des Betreuers, durchgeführt.

  • Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus wird ebenfalls um einen vorherigen PCR Corona-Abstrich gebeten. Auch in diesem Fall wird der Bewohner für 14 Tage auf Krankheitssymptome beobachtet und es wird auch dort empfohlen, deass der Bewohner für 5 Tage auf seinem Zimmer verbleibt (abhängig vom Krankheitsbild). Ein PoC-Schnelltest wird für 5 Tage nach Entlassung und dem Einverständnis der Bewohnerin/ Bewohner oder des Betreuers durchgeführt.
Besucherkreis

A

  • Ärzte,
  • Notärzte
  • Besucher müssen zwingend frei von akuten Symptomen sein, wie sie in der „Betretungsliste für Besucher der WH Care Stelle GmbH“ beschrieben sind!
Dauer und Häufigkeit
  • Bei Bedarf oder bei Hausbesuchen
  • Dauer ist auf ein Minimum zu reduzieren
  • Eine Terminabsprache mit der Einrichtung ist erforderlich
  • Selbiges entfällt, wenn feste Hausbesuche bekannt sind
Dokumentation von Besuchen

(Siehe bewohnerbezogene Betretungsliste der WH Care Stelle GmbH)

   
Persönliche Schutzausrüstung der Besucher
  • Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus
  • Einmalhandschuhe im eigenen Ermessen
 

  • Unmittelbar beim Betreten der Pflegeeinrichtung anzulegen und beim Verlassen abzuwerfen.
Händedesinfektion
(mind. begrenzt-viruzid)
  • Unmittelbar beim Betreten der Einrichtung sowie beim Verlassen des Bewohnerzimmers oder der Einrichtung
Spender sind an den Ein- und Ausgängen vorhanden
Distanz zum Bewohner
  • Ein Mindestabstand von >1,5-2m zum/r Bewohner/in muss eingehalten werden, sofern nicht anders nötig
Laufwege innerhalb der Pflegeeinrichtung
  • Laufwege müssen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Besucher muss den direkten Weg zum Bewohnerzimmer. Laufwege dürfen nicht über Wohnbereiche mit bestätigten Covid-19-Fällen führen, wenn nicht unbedingt nötig
Schutzausrüstung für Bewohner
  • Wenn möglich: Mehrlagige Mund-Nasen-Bedeckung
  • Bei Bedarf auch Handschuhe und Schutzkittel (Covid-19-Infektion)

Besucherkreis

B

  • Medizinische Fachberufe nach § 7 Abs. 2 Nr. 5 der VO zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 genannte Berufsgruppen, wie etwa:
  • Physiotherapeuten,
  • Podologen,
  • Ergotherapeuten,
  • Logopäden
  • Ernährungsassistenten
  • Besucher müssen zwingend frei von akuten Symptomen sein, wie sie in der „Betretungsliste für Besucher der WH Care Stelle GmbH“ beschrieben sind!
  • Ein Betreten der Einrichtung erfolgt nur nach einem tagesaktuellen negativen Testergebnis.
Dauer und Häufigkeit
  • Maximal 5 Tage in der Woche
  • Bei akutem Bedarf
  • Eine Terminabsprache mit der Einrichtung ist nicht zwingend erforderlich
  • Dasselbe entfällt, wenn feste Hausbesuche bekannt sind

Dokumentation von Besuchen

(Siehe bewohnerbezogene Betretungsliste der WH Care Stelle GmbH)

 

 

Persönliche Schutzausrüstung der Besucher
  • Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus
  • Einmalhandschuhe nach eigenem Ermessen
  • Schutzkittel nach eigenem Ermessen, da es sich um medizinisches Fachpersonal handelt
  • Unmittelbar beim Betreten der Pflegeeinrichtung anzulegen und beim Verlassen abzuwerfen.
Schutzausrüstung für Bewohner
  • Wenn möglich: Mehrlagige Mund-Nasen-Bedeckung
  • Bei Bedarf auch Handschuhe und Schutzkittel (bei Covid-19-Infektion)
Händedesinfektion
(mind. begrenzt-viruzid)
  • Unmittelbar beim Betreten der Einrichtung sowie beim Verlassen des Bewohnerzimmers oder der Einrichtung
  • Spender sind an den Ein- und Ausgängen vorhanden
Distanz zum Bewohner
  • Ein Mindestabstand von >1,5-2m zum/r Bewohner/in muss eingehalten werden, sofern nicht anders nötig
 
Laufwege innerhalb der Pflegeeinrichtung
  • Laufwege müssen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Besucher muss den direkten Weg zum Bewohnerzimmer
  • Laufwege dürfen nicht über Wohnbereiche mit bestätigten Covid-19-Fällen führen, wenn nicht unbedingt nötig
 

Besucherkreis

C

  • Angehörige, die palliative Bewohnerinnen und Bewohner besuchen
  • Besucher müssen zwingend frei von akuten Symptomen sein, wie sie in der „Betretungsliste für Besucher der WH Care Stelle GmbH“ beschrieben sind!
  • Ein Betreten der Einrichtung erfolgt nur nach einem tagesaktuellen negativen Testergebnis
Dauer und Häufigkeit
  • Besuche können täglich durchgeführt werden
  • Eine zeitliche Besuchsdauer besteht nicht
  • Eine Terminabsprache mit der Einrichtung ist  nicht zwingend erforderlich

Dokumentation von Besuchen

(Siehe bewohnerbezogene Betretungsliste der WH Care Stelle GmbH)

 

 

Persönliche Schutzausrüstung der Besucher
  • Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus
  • Einmalhandschuhe nach eigenem Ermessen
  • Unmittelbar beim Betreten der Pflegeeinrichtung anzulegen und beim Verlassen abzuwerfen.
Schutzausrüstung für Bewohner
  • Aufgrund des palliativen Status nicht nötig
  • Bei Bedarf Mundschutz, Handschuhe und Schutzkittel (bei Covid-19-Infektion)
Händedesinfektion
(mind. begrenzt-viruzid)
  • Unmittelbar beim Betreten der Einrichtung sowie beim Verlassen des Bewohnerzimmers oder der Einrichtung
  • Spender sind an den Ein- und Ausgängen vorhanden
Distanz zum Bewohner
  • Es sind Berührungen, wie das Halten der Hände, nur mittels Handschuhe möglich. Ein direkter Haut-zu-Haut-Kontakt sollte vermieden werden
 
Laufwege innerhalb der Pflegeeinrichtung
  • Laufwege müssen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Besucher muss den direkten Weg zum Bewohnerzimmer/alternativ zu einem geeigneten Besuchsraum zurücklegen
  • Angehörige werden vom Personal ins Bewohnerzimmer gebracht und auch wieder zum Ausgang begleitet
  • Laufwege dürfen nicht über Wohnbereiche mit bestätigten Covid-19-Fällen führen, wenn nicht unbedingt nötig.

 

Besucherkreis

D

  • Fußpfleger/in
  • Frisör/in
  • Besucher müssen zwingend frei von akuten Symptomen sein, wie sie in der „Betretungsliste für Besucher der WH Care Stelle GmbH“ beschrieben sind!

    Ein Betreten der Einrichtung erfolgt nur nach einem tagesaktuellen negativen Testergebnis

Dauer und Häufigkeit
  • Besuche maximal 5x wöchentlich
  • Eine Terminabsprache mit der Einrichtung ist nicht zwingend erforderlich

Dokumentation von Besuchen

(Siehe bewohnerbezogene Betretungsliste der WH Care Stelle GmbH)

 

 

Persönliche Schutzausrüstung der Besucher
  • Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus
  • Einmalhandschuhe im eigenem Ermessen
  • Ggf. Schutzkittel (wenn Bewohner z.B. keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann)
  • Unmittelbar beim Betreten der Pflegeeinrichtung anzulegen und beim Verlassen abzuwerfen
Schutzausrüstung für Bewohner
  • Wenn möglich, Mund-Nasen-Schutz
  • Bei Bedarf Handschuhe und Schutzkittel (bei Covid-19-Infektion)
Händedesinfektion
(mind. begrenzt-viruzid)
  • Unmittelbar beim Betreten der Einrichtung sowie beim Verlassen des Bewohnerzimmers oder der Einrichtung
  • Spender sind an den Ein- und Ausgängen vorhanden
Distanz zum Bewohner
  • Die Distanz von mind. 1,5m ist einzuhalten
  • Sollte dies nicht möglich sein, so sind alle Vorkehrungen zu treffen, um eine Übertragung bestmöglich auszuschließen, z.B. Schutzbarrieren
 
Laufwege innerhalb der Pflegeeinrichtung
  • Laufwege müssen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Besucher muss den direkten Weg zum zu einem geeigneten Durchführungsraum zurücklegen
  • Laufwege dürfen nicht über Wohnbereiche mit bestätigten Covid-19-Fällen führen, wenn nicht unbedingt nötig

 

Besucherkreis

E

Angehörige:

 

  • ein Wechsel in den Personen ist möglich, die Personenanzahl richtet sich nach der aktuellen Nds. Corona-Verordnung

Besucher müssen zwingend frei von akuten Symptomen sein, wie sie in der (Siehe bewohnerbezogene Betretungsliste der WH Care Stelle GmbH) beschrieben sind!

Dauer und Häufigkeit

  • Besuche sind jederzeit möglich, sobald ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis vorliegt.
  • Es gibt eine individuelle Besuchszeit.
  • Besuche auf den Außebereichen der Einrichtung sind stets vorzuziehen.
  • Ein Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern in Doppelzimmer sowie Einzelzimmerbelegung, ist im Zimmer nach einem negativem Testergebnis möglich.
  • Der Besuch von Kindern, bis zum 15 Lebensjahr, ist zu vermeiden
  • Eine Terminabsprache mit der Verwaltung ist nicht zwingend erforderlich.
    Ein Betreten der Einrichtung erfolgt nur nach einem tagesaktuellen negativen Testergebnis.
  • Es ist nicht möglich, dass Besucherinnen und Besucher durch Vorlage eines Selbsttest die Voraussetzungen für das Betreten der Einrichtung erfüllen; es sei denn dieser Selbsttest wird vor dem Betreten unter Beaufsichtigung durchgeführt.

Dokumentation von Besuchen

(Siehe bewohnerbezogene Betretungslisteder WH Care Stelle GmbH)

 

 

Persönliche Schutzausrüstung der Besucher
  • Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus
  • Einmalhandschuhe, ggf. Schutzkittel im eigenen ermessen.
  • Unmittelbar beim Betreten der Pflegeeinrichtung anzulegen und beim Verlassen abzuwerfen

Schutzausrüstung für Bewohner

  • Wenn möglich, Mund-Nasen-Schutz
  • Bei Bedarf Handschuhe und Schutzkittel (bei Covid-19-Infektion)

Händedesinfektion
(mind. begrenzt-viruzid)

  • Unmittelbar beim Betreten der Einrichtung sowie beim Verlassen des Besucherzimmers oder der Einrichtung
  • Bei jedem Wechsel der Einmalhandschuhe, sowie nach jeder Behandlung eines Bewohners / einer Bewohnerin
  • Spender sind an den Ein- und Ausgängen vorhanden

Distanz zum Bewohner

  • Die Distanz von mind. 1,5m besser 2m ist einzuhalten
  • Sollte dies nicht möglich sein, so sind alle Vorkehrungen zu treffen, um eine Übertragung bestmöglich auszuschließen, z.B. Schutzbarrieren
  • Absprachen über mögliche Schutzbarrieren erfolgt über die PDL/ EL

Laufwege innerhalb der Pflegeeinrichtung

  • Laufwege müssen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Besucher muss den direkten Weg zum Besucherzimmer zurücklegen
  • Laufwege dürfen nicht über Wohnbereiche mit bestätigten Covid-19-Fällen führen, wenn nicht unbedingt nötig
 
besuchsraum

Version 4.0 Stand 29.11.2022