
Gemeinsam durch die Krise – Ihre Einrichtungsleitung Jeannette Diesing und Pflegedienstleitung Martina Beckmann
Aktuelles
Ab dem 15.12.2020 gelten in teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen eine Testverpflichtung bei allen Mitarbeitern: zweimal pro Woche einen PoC-Antigen-Schnelltest auf das Corona Virus durchzuführen.
Übersteigt die aktuelle Inzidenzzahl 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche in der entsprechenden Gebietskörperschaft, in deren Gebiet die Einrichtung liegt, so sind die Heimleitung oder die von dieser beauftragten Beschäftigten verpflichtet, den Besucherinnen und den Besuchern sowie den Personen, die die Einrichtung betreten wollen, die Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltests anzubieten, um den Besuch bei Bewohnerinnen und Bewohnern oder das Betreten zu ermöglichen. Ein Besuch darf erst bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses ermöglicht werden. Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn die jeweils, zu testende Person, ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Corona Virus nachweisen kann. Dieser Nachweis darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Bei Bewohnern, welche die Einrichtung aus welchem Grund auch immer verlassen, wird es keine Testverpflichtung nach Rückkehr geben, wohl aber eine klare Empfehlung zur Schnelltestung.
Durch eine weitere Unterweisung im Umgang mit den Schnelltest, können demnach die Besuche, wie geplant, auch über die Feiertage stattfinden. Aber Angehörige, die sich nicht testen lassen wollen, können die Bewohner somit nur draußen besuchen.
Die Besuchszeiten werden sich durch die Testverpflichtung wie folgt ändern:
Ab dem 28.12.20 werden wir Besuche von Montag bis Freitag nur noch von 10:00-15:00 Uhr anbieten können( davor waren Besuche bis 16:00 Uhr möglich)
Ab dem 01.01.21 werden wir an den Montagen und Donnerstagen keine Besuche mehr für die Angehörige planen können, da an diesen Tagen die Testung der Mitarbeiter durchgeführt wird. Da wir nur einen Raum für die Testung zur Verfügung haben und es hier um alle Mitarbeiter der Einrichtung geht, müssen wir leider diesen Schritt gehen.
Selbstverständlich können die Angehörigen Ihre Bewohner auch weiterhin außerhalb der Besuchszeiten besuchen, allerding dann nur draußen. Der Vorteil durch die Testung ist, dass die Angehörige Ihre Bewohner somit wieder auf dem Zimmer besuchen können.
Hygienekonzept im Hainfelder Hof
Konzept zur Ermöglichung von Besuchen in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß §2a Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus – für die gesamte WH Care Stelle GmbH, Lebens- und Gesundheitszentrum Hainfelder Hof, Hainfelder Hof 5, 21435 Stelle, dies schließt auch das Grundstück mit ein.
Allgemeine Grundsätze:
- Besuche sind nur möglich, wenn es keine Bewohnerinnen oder Bewohner mit bestätigten Covid-19-Infektionen gibt.
- Die Einrichtungsleitung entscheidet im individuellen Fall, ob Besuche in der Einrichtung möglich sind. Durch diese Empfehlung ergibt sich keine Verpflichtung zur Umsetzung von Besuchskonzepten. Die Entscheidung kann bei Veränderung der Situation jederzeit angepasst werden. Besucher werden in die Besuchsgruppen A-E eingeteilt und haben die Voraussetzungen zu erfüllen. Sollten Sie nicht wissen, in welchen Bereich Sie fallen, erfragen Sie dies bitte bei den Mitarbeitern.
- Es obliegt der individuellen Entscheidung der Einrichtung, ob Besuche mit dem aktuellen Gesundheitszustand des Bewohners vereinbar sind. Bei Hochrisikobewohnern (z.B. Aktuelle Krebstherapie, Fortgeschrittene Lungenerkrankungen, z.B. COPD etc.) sollte auf Besuche weiterhin verzichtet werden.
- Es ist jederzeit den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WH Care Stelle GmbH Folge zu leisten, ansonsten kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden, bis hin zu Betretungsverboten oder sogar Anzeigen.
- Die Schutzausrüstung der Besucherinnen und Besucher haben selbige selbst zu stellen, aufgrund der allgemeinen Knappheit. Die WH Care Stelle GmbH erklärt ausdrücklich, dass es sich um funktionsfähiges Schutzmaterial handeln muss. Ist selbiges nicht vorhanden, so kann die Einrichtung anordnen, dass ein von ihrem angebotenen Material, kostenpflichtig genutzt werden muss. Sollte dies nicht akzeptiert werden, wird der Zutritt verwehrt. Die WH Care Stelle GmbH GmbH ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Schutzausrüstung zu stellen.
- Es ist bei jedem Betreten und Verlassen der Einrichtung eine Händedesinfektion mit mindestens bedingt viruzid wirkendem Händedesinfektionsmittel durchzuführen. Selbiges finden Sie in den Spendern am Ein- und Ausgang. Bei Bedarf, sprechen Sie die Mitarbeiter an.
- Es wird verpflichtend darauf hingewiesen, dass nur direkte Wege in der Einrichtung genutzt werden dürfen. Kontakte zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern, als die, die dem Haus bekannt gemacht wurden, sind strengstens untersagt!
- Das Mitbringen oder Verzehren von Lebensmitteln oder Getränken, ist während des Besuches nicht gestattet.
- Jeder Besucher und jede Besucherin hat sich direkt bei Betreten des Gebäudes auszuweisen, sowie Kontaktdaten, als auch die Symptomfreiheit der genannten Möglichkeiten, schriftlich in der Belegungsliste (liegt in der Verwaltung) zu dokumentieren. Es wird jedweder Anspruch, bezüglich Datenschutzes, gegenüber der WH Care Stelle GmbH abgetreten.
- Besuchszeitrahmen sollte eingehalten werden, ist der Besuch beendet, bitte zum Verlassen der Einrichtung über die Bewohnerrufanlage, einen Mitarbeiter/rin rufen. Bitte nehmen Sie Rücksicht und achten sie selbständig auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Zeitvorgaben.
- Ein Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern in Doppelzimmerbelegung sowie Einzelzimmerbelegung, ist im Bewohnerzimmer nur bei Ausnahmen möglich: B. wenn keine Mobilisation des Bewohners mehr möglich ist. Das Nutzen des Besucherraumes wird bevorzugt, da dort nach jedem Besuch eine Reinigung erfolgt und somit ein möglicher Viruseintrag im Rahmen des Kollektivschutzes reduziert wird.
- Es ist strengstens verboten, körperlichen Kontakt, wie Händeschütteln oder Umarmungen und Küsse auszutauschen. Es ist immer auf den Mindestabstand von >1,5 – 2,0m zu achten.
- Alle Besucher, Ärzte; Therapeuten und Personen die die Einrichtung beteten müssen sich, in den Betretungslisten (liegt in der Verwaltung)eintragen. Bitte tragen sie dafür selbständig Sorge!
- Nutzung der öffentlichen Toiletten ist nur eingeschränkt möglich um Laufwege minimal zu halten. Bitte nutzen Sie in erster Linie das Besucher WC .
- Von Besuchen in der Häuslichkeit mit den Angehörigen wird abgeraten.
- Das Einkaufen von Lebensmitteln oder Pflegeprodukte übernimmt, wenn möglich, die Betreuungs- und oder die Pflegemitarbeiter. Bewohnerinnen und Bewohnern wird empfohlen, weiterhin auf das persönliche Einkaufen zu verzichten.
Besucherkreis A |
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Dauer und Häufigkeit |
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Dokumentation von Besuchen (Siehe bewohnerbezogene Betretungslisteder WH Care Stelle GmbH) |
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Persönliche Schutzausrüstung der Besucher |
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Händedesinfektion (mind. begrenzt-viruzid) |
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Distanz zum Bewohner |
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Laufwege innerhalb der Pflegeeinrichtung |
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Schutzausrüstung für Bewohner |
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Besucherkreis B |
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Dauer und Häufigkeit |
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Dokumentation von Besuchen (Siehe bewohnerbezogene Betretungsliste der WH Care Stelle GmbH) |
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Persönliche Schutzausrüstung der Besucher |
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Schutzausrüstung für Bewohner |
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Händedesinfektion (min. begrenzt-viruzid) |
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Distanz zum Bewohner |
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Laufwege innerhalb der Pflegeeinrichtung |
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Besucherkreis C |
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Dauer und Häufigkeit |
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Dokumentation von Besuchen (Siehe bewohnerbezogene Betretungsliste der WH Care Stelle GmbH) |
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Persönliche Schutzausrüstung der Besucher |
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Schutzausrüstung der Bewohner |
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Händedesinfektion (mind. begrenzt-viruzid) |
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Distanz zum Bewohner |
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Laufwege innerhalb der Pflegeeinrichtung |
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Besucherkreis D |
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Dauer und Häufigkeit |
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Dokumentation von Besuchen (Siehe bewohnerbezogene Betretungsliste der WH Care Stelle GmbH) |
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Persönliche Schutzausrüstung der Besucher |
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Schutzausrüstung der Bewohner |
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Händedesinfektion (mind. begrenzt-viruzid) |
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Distanz zum Bewohner |
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Laufwege innerhalb der Pflegeeinrichtung |
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Besucherkreis E |
Angehörige:
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Dauer und Häufigkeit |
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Dokumentation von Besuchen (Siehe bewohnerbezogene Betretungsliste der WH Care Stelle GmbH) |
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Persönliche Schutzausrüstung der Besucher |
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Schutzausrüstung der Bewohner |
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Händedesinfektion (mind. begrenzt-viruzid) |
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Distanz zum Bewohner |
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Laufwege innerhalb der Pflegeeinrichtung |
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