Kosten

Das Heimentgelt oder die Heimkosten sind die Gesamtkosten, welcher ein Bewohner für seine Unterbringung und Versorgung aufzubringen hat. Die Ermittlung des Pflegesatzes unserer Einrichtung wird bestimmt durch die Vorgaben des Landespflegegesetzes des Bundeslandes Niedersachsen. Das Heimentgelt gliedert sich in 5 Bestandteile auf:

  • Pflegekosten gem. § 82 I Nr. 1 SGB XI
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung gem. § 82 II Nr. 2 SGB XI
  • Investitionskosten gem. § 82 II Nr. 1 und III, IV SGB XI – Vergütungsvereinbarung gem. § 76 II SGB XII
  • Besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung (§ 88 I Nr. 1 SBG XI)
  • zusätzlich pflegerisch – betreuende Leistungen (§ 88 I Nr. 2 SGB XI)

Die Pflegekosten richten sich nach dem Pflegegrad und decken die Personal- und Sachkosten für die Pflege ab. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen im Wesentlichen die Kosten für Wohnraummiete, Energiekosten, Ernährung, Reinigung usw. Die Investitionskosten umfassen die Kosten für die Instandhaltung und Werterhaltung der Pflegeeinrichtung.

Die Heimentgelte können Sie über den Pflegenavigator der AOK oder unter https://www.bkk-pflegefinder.de einsehen. Bitte tippen Sie hier den Standort Stelle ein und wählen Sie „stationäre Pflege“. Unter der Rubrik Preise finden Sie dann auch die Preise der anderen Einrichtungen im Umkreis. Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Preisvergleich nicht 1:1 vorgenommen werden kann, da der Landesrahmenvertrag Niedersachsen unterschiedliche Stellenschlüssel mit einer Abweichung von bis zu 25% zulässt. Die jeweiligen Stellenschlüssel werden jedoch leider nicht veröffentlicht.